Sie benötigen Ergotherapie

Sie benötigen Ergotherapie für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen?

Bitte beachten Sie Folgendes:

Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt, dass Ergotherapie grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung möglich ist! Wir gehen davon aus, dass Ihr Arzt den Behandlungsbedarf erkennt, und die medizinisch notwendige Ergotherapie verordnet.

Ihr Arzt darf eine notwendige Ergotherapie Verordnung nicht ablehnen!

Patienten haben nach § 32 SGB V, § 2 SGB V und § 12 SGB V Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung. Dazu gehört auch die entsprechende Versorgung mit Heilmitteln (als Heilmittel ist u. a. Ergotherapie gemeint). Dies gilt auch in Zeiten von Richtgrößenprüfungen und einschüchternder Regressgefahr. Ein Vertragsarzt darf Patienten offenkundig notwendige Verordnungen nicht verweigern, besonders nicht mit dem Hinweis auf sein Budget.

Ihr Arzt sollte sich dafür einsetzen, dass Sie eine notwendige Versorgung bekommen. Er sollte einschätzen können, ob ein Behandlungsbedarf besteht oder nicht und bei Ihren Schilderungen Ihrer Krankheitsbeschwerden und Bitten zuhören können.

Therapien, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen. Ergotherapeuten dürfen diese auch nicht veranlassen.

Ihr Arzt darf sich gerne bei uns informieren, welche Leistungen wir anbieten können. 

Wir beraten Sie und Ihren Arzt gerne!

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